Die DSGVO verlangt umfassende Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Beim Bewerbungsprozess bedeutet dies, dass Sie schon in der Eingangsbestätigung auf Datenverarbeitungsinformationen sowie Betroffenenrechte hinweisen müssen.
Sie suchen eine Standard-Antwort?
Kein Problem. Diese habe ich für meine Kunden im Bereich Datenschutzwerkstatt / Personaldatenschutz als Worddatei eingestellt.