Optional Datenschutzbestimmungen zur ergänzung in Allgemeinen einkaufsbedingungen / Lieferantenbedingungen / Nachunternehmerbedingungen ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- xx.x Der NU / Der Lieferant ist verpflichtet die geltenden Datenschutzgesetze insbesondere die europäische Datenschutzgrundverordnung DSGVO sowie mitgeltende Gesetze z.B. BDSG, TMG, TKG, UWG einzuhalten. xx.x Der NU / Der Lieferant verpflichtet alle direkt oder indirekt am Projekt Beteiligten Personen auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO DSGVO bzw. § 53 BDSG-neu. xx.x Der NU / Der Lieferant stellt die Informationspflichten gegenüber Betroffenen vor der Verarbeitung diesen zur Verfügung, insbesonder dann wenn Verarbeitungen auf Art. 6 (1) f stattfinden. xx.x Wenn eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, dann ist ein AV Vertrag über die Datenverarbeitung zu schließen. [Der NU / Der Lieferant trägt die Anzeigepflicht darüber ob eine Auftragsverarbeitung gegeben ist. ]* xx.x Der Auftraggeber hat das Recht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim NU / Lieferanten zu kontrollieren. Im Rahmen der Kontrolle obliegt dem NU / Lieferanten eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Anmerkung zu []*: *Anmerkung CB: Ob der Verantwortungsübertrag zur Bewertung am Ende vor Gericht stand hält ist fraglich, aber dennoch empfehle ich dies zu regeln.